Der neue Qualitätsstandard ist kompatibel zu ISO und AZWV und erleichtert die ZFU-Zulassung neuer Kursangebote
Der neue Qualitätsstandard fügt sich nahtlos in die bestehende Zertifizierungslandschaft ein und verschafft Anbietern von Fernlehrgängen, Fernstudiengängen oder betreuten E-Learning-Kursen entsprechende Vorteile:
- AZWV / SGB III
Seit kurzem verlangt die neue Gesetzesvorgabe im SGB III (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung – AZWV), dass beim Anbieter einer von der Arbeitsagentur geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme ein QM-System angewendet und von einer externen fachkundigen Stelle geprüft werden muss. Bei Vorlage eines gültigen Zertifikates nach der neuen PAS 1037-Spezifikation werden die Anforderungen der AZWV weitestgehend erfüllt und entsprechen somit grundlegend den gesetzten Kriterien der Bundesagentur für Arbeit. Doppelter Aufwand wird dadurch vermieden. - ISO 9001
Darüber hinaus ist die PAS 1037-Spezifikation der einzige Qualitätsstandard in Deutschland für Anbieter von Fernunterricht, Fernlehre und E-Learning, die kompatibel ist zu internationalen Standards wie ISO 9001. Das QM-System der „quality specifications for distance learning providers“ geht durch ihren Praxisbezug über das allgemein gehaltene Anforderungsprofil der ISO-Norm hinaus und unterstützt damit nachhaltig die konsequente Ausrichtung an Kundenbedürfnissen unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des mediengestützten Lernens. - ZFU-Zulassung
Für alle Anbieter, die neu entwickelte Fernlehrgänge oder E-Learning-Kurse von der ZFU prüfen lassen müssen, bietet der neue Qualitätsstandard eine Vereinfachung des ZFU-Zulassungsverfahrens. Weil bestimmte Qualitätsnachweise bereits im Rahmen der neuen Anbieterzertifizierung erbracht werden, ist ein schlankeres Zulassungsverfahren zu erwarten: „Die Zertifizierung nach PAS 1037 bietet die Gewähr dafür, dass die Anbieter den prozessuralen und organisatorischen Rahmen für die Durchführung von Fernlehrgängen abdecken. Damit sind die trägerspezifischen Aspekte der vorläufigen ZFU-Zulassung berücksichtigt. Eine doppelte Überprüfung wird damit vermieden“, erläutert ZFU-Leiter Michael Vennemann, der in den Entwicklungsprozess der PAS-Spezifikation als Experte eingebunden war, am 7. November 2006 auf der Kick-off-Veranstaltung der Pilot-Zertifizierungsverfahren in Berlin. „Ich begrüße die neue Zertifizierung ausdrücklich, weil die Erfahrungen mit den maßnahmenbezogenen ZFU-Überprüfungen jetzt auch in der Optimierung der Organisationsqualität wirksam werden.“
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